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Unternehmerschulung zum Arbeitssicherheitsgesetz

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Sie, eine Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung einzurichten - sobald Sie einen Mitarbeiter beschäftigen. Das gilt auch für geringfügig Beschäftigte, Teilzeitkräfte und Aushilfen.



Eine Unternehmerschulung im Rahmen der sogenannten Alternativen bedarfsorientierten Betreuung findet online am 06.02.2023 statt.

Für weitere Informationen oder eine Anmeldung wenden Sie sich bitte an: freising@kh-mail.de